AGB und GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN Ferienhof
Störwiese
Sehr geehrte Gäste, wir, Ferienhof Störwiese , setzen
unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu tragen auch klare
Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber "der Gast" genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese
Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen
Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
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1. Vertragsschluss,
Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
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1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B.
Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.
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1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen
Verzeichnissen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt
unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
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1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt.
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1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer
Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und uns
rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
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1.5. Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder
des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen
Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot
genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
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2. Unverbindliche
Reservierungen
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2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen,
von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich.
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2.2. Ist keine für den Gast unverbindliche
Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1 (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für uns und den Gast/Auftraggeber
rechtsverbindlichen Vertrag.
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2.3. Ist eine für den Gast unverbindliche
Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft von uns verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat uns bis zu diesem
Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
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3. Preise und Leistungen
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3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt,
Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert
anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechne-te Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
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3.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend
zwischen uns und dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
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4. Zahlung
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4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung
richtet sich nach der zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu bezahlen.
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4.2. Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1
Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der
Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
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4.3. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung
eine Anzahlung verlangen. Diese können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem Gast vereinbart ist, bis zu 20% des Gesamtpreises anfordern.
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4.4. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit
Fristsetzung nicht rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches
Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5 diese Bedingungen belasten.
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4.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit
Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder von uns allgemein durch Aushang angeboten wird. Auf Zahlung am Aufenthaltsende durch
Überweisung besteht kein Anspruch.
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5. Rücktritt und
Nichtanreise
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5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise
bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
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5.2. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres
gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
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5.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus
einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
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5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten
Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
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Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
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Bei Übernachtung/Frühstück 80%
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Bei Halbpension 70%
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Bei Vollpension 60%
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5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es
ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag
zu bezahlen.
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5.6. Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
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5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an
uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
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6. An- und Abreise
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6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten
Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung ab 16:00 Uhr zu erfolgen.
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6.2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis
zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu
belegen.
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6.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten
Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung
verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
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7. Pflichten des Kunden, Mitnahme
von Tieren, Kündigung durch uns
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7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und
ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
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7.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende
Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
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7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen
Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert
wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts
objektiv unzumutbar ist.
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7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von
Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn wir in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen. Der Gast ist
im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags
berechtigen.
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8. Haftungsbeschränkung
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Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und
Leistungen, für die Leistung selbst oder für Leistungsstörungen bei Leistungen, die während des Aufenthalts durch uns für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
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9. Verjährung
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9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
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9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
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9.3. Schweben zwischen dem Gast und uns
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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10. Rechtswahl und
Gerichtsstand
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10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Gast, bzw. dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
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10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns
nur an unserem Sitz verklagen.
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10.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den
Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
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10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.